In wenigen Wochen wird die aktuelle Fassung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt 20 Jahre alt. Von kleinen Änderungen abgesehen, ist das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) seit seinem erstmaligen Inkrafttreten 1994 quasi unverändert geblieben.
Am 03. Juli dieses Jahres hatte Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Änderungen am Gesetz angekündigt. Jetzt legt er konkrete Eckpunkte für eine Novelle vor.
Allenfalls die Hochwasserkatastrohe 2002 hat zu kleinen Änderungen im KatSG-LSA geführt. In nahezu allen anderen Bundesländern gab es in den letzten Jahren Fortentwicklungen der jeweiligen Katastrophenschutzgesetze. Anlass hierfür waren u. a. die ersten Lehren für den Bevölkerungsschutz aus der Corona-Pandemie, aber auch Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 in Westdeutschland und die Erfordernisse, welche sich aus Klimawandel, den Gefahren im Cyber-Raum oder der veränderten geopolitischen Lage ergeben.